Grundsätzlich unterscheidet man vier verschiedene Arten von Rezepten:
Kassenrezepte (rosa) für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkassen (28 Tage gültig),
Privatrezepte (blau oder grün) für Versicherte in der privaten Krankenkassen (3 Monate gültig)
„Grüne Rezepte", die eine Empfehlung des Arztes zur Anwendung eines Arzneimittels darstellen. (bei verschreibunspflichtigen Medikamenten 3 Monate gültig und bei apothekenpflichtigen Medikamenten ohne Begrenzung)
Sowie das „Gelbe Rezept" als BtM Rezept (nur 7 Tage gültig).
Auf der Rückseite ist Platz für Empfangsbestätigungen. Dies ist bei manchen Krankenkassen nötig, wenn der Patient bestimmte Hilfsmittel erhält.
Ganz unten findet sich ein Hinweis, dass ggf. 2,50 € Nachtgebühr zu zahlen ist, wenn der Notdienst außerhalb der Ladenschlusszeiten in Anspruch genommen wird. Dies ist nicht der Fall, wenn das Rezept vom gleichen Tag ist und der Arzt das Feld "noctu" auf der Vorderseite ankreuzt.
Ein Privatrezept ist ähnlich aufgebaut wie das Kassenrezept. Es fehlen lediglich die Felder auf der linken Seite für den Status der Gebührenpflicht. Wir drucken ebenso die Einzelpreise und Pharmazentralnummern der abgegebenen Arzneimittel sowie das Datum oben rechts in die entsprechenden Felder. Privatrezepte müssen immer komplett selbst vom Patienten bezahlt werden, er rechnet später mit seiner privaten Krankenkasse selbst ab. Daher nimmt der Patient sein bedrucktes Rezept auch wieder mit nach Hause. Auf Wunsch fertigen wir Ihnen auch eine Kopie des bedruckten Rezeptes an.
Das grüne Rezept entspricht vom Aufbau exakt dem Privatrezept. Es dient dem Arzt für die Empfehlung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Wie beim Privatrezept muss der Patient die Kosten in voller Höhe selbst übernehmen, eine Abrechnung mit privaten Krankenkassen ist nicht möglich. Wir drucken Ihnen Preise, Pharmazentralnummern sowie das Datum auf Ihr grünes Rezept, welches Sie dann wieder mitnehmen können
Grundsätzlich ist ein Rezept ein Dokument. Eigenhändige Änderungen sind rechtlich, aber auch von den Krankenkassen untersagt. Ändert der Arzt handschriftlich etwas auf dem Rezept, verlangen die Krankenkassen eine Bestätigung mit erneuter Unterschrift des Arztes